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Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet uns Hinweise auf eine klinische Studie und deren Ergebnisse. Diese Information dürfen nur für Angehörige der Heilberufe, oder des Heilgewerbes oder den Vorstehern einer Einrichtung, die der Gesundheit dient, soweit sie mit Arzneimittel, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treibt oder sie in Ausübung ihres Berufes anwendet, veröffentlicht werden.
Sollte ihr Hausarzt an klinischen Studien interessiert sein, so senden wir ihm gerne die klinische Studie von Phallosan zu, sofern er sich als Arzt oder Therapeut bei uns ausweisen kann.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Phalomed Manufacturing Ltd.
Dieses Werbeverbot besteht nicht für Österreich und die Schweiz. |